Die Alternative zum Kautionssparbuch
Haben Sie etwa Geld zu verschenken?
Sicher nicht – und schon gar nicht bei einem Wohnungswechsel! Schließlich muss der Umzug bezahlt und die neue Traumwohnung jetzt eingerichtet werden.
Sparen Sie sich einfach die teure Mietkaution und nutzen Sie den cleveren Kautionsschutzbrief
Der Kautionsschutzbrief ist mit einer Bankbürgschaft vergleichbar. Statt Barkaution oder verpfändetem Sparbuch erhält Ihr Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Sie zahlen dafür eine Prämie von jährlich nur 5,25% des Kautionsbetrages – den Rest des Geldes haben Sie damit zur freien Verfügung. Zahlen müssen Sie die Kaution nur dann, wenn tatsächlich ein Kautionsfall eintritt – im Normalfall also gar nicht!
Bei einer Kaltmiete von 500 Euro monatlich beträgt die vom Vermieter/ Verwalter geforderte Kautionssumme 1.500 Euro – das reißt ein großes Loch in so manche Haushaltskasse! Insbesondere dann, wenn Sie noch auf die Rückzahlung der alten Kaution warten müssen, weil die Nebenkostenabrechnung für die bisherige Wohnung erst in einem halben Jahr erfolgt ... Der Kautionsschutzbrief würde Sie
nur rund 6,50 Euro im Monat kosten.Ihr Vermieter ist zufrieden und Sie haben Ihr Geld zur freien Verfügung!
Anders als bei einer Bankbürgschaft benötigen Sie keinerlei Sicherheiten. Sie müssen auch kein Konto bei einer bestimmten Bank haben oder Ihr Gehalt verpfänden. Grundlage für die sofortige und verbindliche Kautionszusage ist die Unbedenklichkeit des Bonitätschecks, der kostenlos online durchgeführt wird. Die Beantragung hres Kautionsschutzbriefes ist schnell und bequem in nur 3 Minuten erledigt!
Interessant ist auch die Geld-Zurück-Funktion bei bestehenden Mietverhältnissen: Holen Sie sich Ihre Kautionssumme wieder! Mit dem Kautionsschutzbrief – und natürlich dem Einverständnis des Vermieters – können Sie Ihre aktuelle Barkaution ablösen. Das Geld wird Ihnen ausgezahlt und sorgt augenblicklich für ein erfreuliches Plus in Ihrem Portemonnaie!
Das Mietverhältnis wird beendet. Was passiert nun? Im Normalfall wird der Vermieter die Kaution nicht anfordern, sondern Ihnen die Bürgschaftsurkunde nach der Abschlussrechnung aushändigen. Senden Sie uns die Bürgschaftsurkunde bitte zu – wir kündigen dann das Versicherungsverhältnis und prüfen, ob Ihnen nach taggenauer Abrechnung eventuell noch eine Rückerstattung aus der Versicherungsprämie zusteht.
Sollte der Vermieter die Kaution nach Vertragsende hingegen einfordern, werden Sie benachrichtigt. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen durch Vorlage geeigneter Beweismittel die Auszahlung verhindern. Andernfalls wird die Kaution an Ihren Vermieter ausbezahlt.
Sie haben noch Fragen?
Dann zögern Sie nicht und rufen uns an unter
05242 / 402500
oder schicken uns eine Mail an:
Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Oder aber, ......
....... schauen Sie sich die ausführliche Information an unter

Viel Spaß und
auf eine gute Zusammenarbeit
Ihr "ImmobilienMeister"
Finanz- und Immobilien-Makler